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Internationale Fachkräfte für Deutschland
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehung zwischen International Career Partners und unseren Auftraggebern.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen International Career Partners, Inhaber Jismon Jacob, Hubertusstraße 16, 45881 Gelsenkirchen (nachfolgend „ICPartners") und dem Auftraggeber.
(2) Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ICPartners ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
(1) ICPartners erbringt Dienstleistungen im Bereich der Vermittlung internationaler Auszubildender und Fachkräfte an Unternehmen in Deutschland.
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag bzw. Angebot. Leistungen können insbesondere umfassen:
(3) ICPartners ist kein Arbeitgeber der vermittelten Personen. Das Arbeitsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und der vermittelten Person zustande.
(1) Angebote von ICPartners sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung von ICPartners oder durch Aufnahme der Vermittlungstätigkeit zustande.
(3) Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch ICPartners.
(1) ICPartners erbringt die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
(2) ICPartners schuldet das sorgfältige Bemühen um die Vermittlung geeigneter Kandidaten, jedoch nicht den Erfolg der Vermittlung. Insbesondere wird kein Erfolg im Sinne eines tatsächlichen Vertragsabschlusses zwischen Auftraggeber und Kandidat geschuldet.
(3) Die Auswahlentscheidung obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. ICPartners trifft keine arbeitsrechtliche Entscheidung und übernimmt keine Garantie für die fachliche, persönliche oder gesundheitliche Eignung der vermittelten Personen, die über die Prüfung der vorgelegten Dokumente und Qualifikationen hinausgeht.
(4) ICPartners ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Leistungen Dritter (z.B. Sprachschulen, Anwälte, Übersetzer, Behördendienstleister) zu bedienen.
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ICPartners alle für die Vermittlung erforderlichen Informationen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere:
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für Visa-Anträge und Anerkennungsverfahren erforderlichen Unterlagen und Erklärungen zeitnah bereitzustellen.
(3) Der Auftraggeber informiert ICPartners unverzüglich über Änderungen, die für den Vermittlungsprozess relevant sind, insbesondere über den Wegfall des Personalbedarfs oder Änderungen am Anforderungsprofil.
(4) Verzögerungen, die aus einer unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers resultieren, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Unser Preismodell im Überblick: Die Vermittlung von Auszubildenden ist für Unternehmen kostenfrei. Bei der Vermittlung von Fachkräften wird ein Vermittlungshonorar erhoben, das individuell im Einzelvertrag geregelt wird.
(1) Die Vermittlung internationaler Auszubildender erfolgt für den Auftraggeber grundsätzlich kostenfrei. Sämtliche Leistungen rund um Rekrutierung, Visa, Sprachvorbereitung und Integration sind im Rahmen der Auszubildendenvermittlung im Leistungsumfang enthalten.
(2) Etwaige Sonderleistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können gesondert vereinbart und vergütet werden.
(3) Bei der Vermittlung qualifizierter Fachkräfte erhält ICPartners ein Vermittlungshonorar. Die Höhe des Honorars wird im Einzelvertrag individuell festgelegt.
(4) Das Honorar wird in der Regel nach erfolgreicher Vermittlung fällig, das heißt mit Abschluss eines Arbeitsvertrags zwischen Auftraggeber und vermittelter Fachkraft.
(5) Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle angegebenen Beträge zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(6) Wird der Vermittlungsprozess auf Wunsch des Auftraggebers vorzeitig abgebrochen, nachdem ICPartners bereits erhebliche Vorleistungen erbracht hat (z.B. abgeschlossene Sprachkurse, eingeleitete Visa-Anträge), kann ICPartners eine angemessene Aufwandsentschädigung verlangen.
(1) Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(2) Bei Zahlungsverzug ist ICPartners berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie eine Mahnpauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen.
(3) Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(1) Soweit nicht anders vereinbart, gilt der Vermittlungsauftrag bis zum erfolgreichen Abschluss der jeweiligen Vermittlung oder bis zum schriftlichen Widerruf durch eine der Parteien.
(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden, soweit nicht im Einzelvertrag eine andere Regelung getroffen wurde.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerwiegender Vertragsverletzung der jeweils anderen Partei.
(4) Vergütungsansprüche, die zum Zeitpunkt der Kündigung bereits entstanden sind, bleiben von der Kündigung unberührt.
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse und personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Verpflichtung besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
(3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten sind in unserer Datenschutzerklärung geregelt.
(4) ICPartners ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen, soweit dieser nicht ausdrücklich widerspricht.
(1) ICPartners haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ICPartners oder einem ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) ICPartners haftet ferner uneingeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist von ICPartners oder einem ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf deren Erfüllung der Auftraggeber vertrauen darf.
(4) Eine darüber hinausgehende Haftung von ICPartners ist ausgeschlossen.
(5) ICPartners haftet nicht für das Verhalten der vermittelten Personen nach Aufnahme der Beschäftigung beim Auftraggeber. Insbesondere haftet ICPartners nicht für Pflichtverletzungen, unzureichende Leistungen oder eine fehlende Eignung der vermittelten Personen.
(6) ICPartners übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vermittelte Person dauerhaft beim Auftraggeber verbleibt.
(1) Wird die Erfüllung der vertraglichen Pflichten durch höhere Gewalt unmöglich, ungebührlich erschwert oder zeitlich verzögert (z.B. durch Naturereignisse, Pandemien, Streiks, behördliche Anordnungen, kriegerische Ereignisse), so sind die Vertragsparteien für die Dauer der Behinderung und im Umfang ihrer Wirkung von der Erfüllung ihrer Pflichten befreit.
(2) Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über das Eintreten der höheren Gewalt informieren.
(1) Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel selbst.
(2) Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Gelsenkirchen.
(4) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben.
(5) Streitschlichtung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand dieser AGB: Mai 2026
Diese AGB können jederzeit durch ICPartners geändert werden. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
Bei Fragen zu unseren AGB erreichen Sie uns unter: kontakt@ic-partners.de oder telefonisch unter +49 176 52226917.